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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Richard Kurz GmbH (StandMai 2024)

I. Geltungsbereich

1.

Diese Einkaufsbedingungen der Richard Kurz GmbH (Nachfolgend RK GmbH) gelten für alle zwischen der RK GmbH und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, welche die RK GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die RK GmbH unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Bedingungen der RK GmbH gelten auch dann, wenn die RK GmbH die Lieferung/Dienstleistung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt.

2.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der RK GmbH und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angeboten     des Käufers schriftlich niedergelegt.

3.

Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätsicherungsvereinbarungen) sind vorrangig.

4.

Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen.

II. Angebot/Vertragsschluss

1.

An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist die RK GmbH für eine Woche gebunden. Bestellungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich zu bestätigen. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von fünf Tagen schriftlich bestätigt, ist die RK GmbH berechtigt, von der Bestellung Abstand zu nehmen.

2.

Die RK GmbH kann auch noch nach Bestellung von dieser ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall ersetzt die RK GmbH dem Auftragnehmer den bis dahin entstandenen Aufwand aufgrund der Bestellung, wobei die RK GmbH das Recht hat, etwaige Waren oder Produktionsergebnisse, die aus diesem Aufwand resultieren, entgegenzunehmen.

3.

Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum der RK GmbH. Alle Urheberrechte an diesen Unterlagen sind vorbehalten. Nimmt der Verkäufer die Bestellung von RK GmbH nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

4.

Angebote sind für die RK GmbH grundsätzlich kostenfrei. Im Rahmen von Preisgleitklauseln kann es notwendig sein, Angebote an Dritte weiter geben zu müssen.

III. Preise/Zahlungen

1.

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis der RK GmbH ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die von der RK GmbH angegebene Bestellnummer bzw. Projektnummer und Kommission auszuweisen.

2.

Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungseingangsdatum mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Fälligkeit.

3.

Der RK GmbH stehen die gesetzlichen Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der RK GmbH, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

4.

Unmittelbar vor und während des Betriebsurlaubes der RK GmbH eingehende Rechnungen können nicht bearbeitet werden. Deshalb gilt als vereinbart, dass die Zahlungsfrist für die Dauer des Betriebsurlaubes unterbrochen wird.

IV. Lieferung/Lieferfrist

1.

Die einzelne Kommissionierung der Ware durch den Verkäufer ist zwingend erforderlich. Bei Materialanlieferung aller Art muss eine reibungslose und zügige Staplerentladung gewährleistet werden. Bei Baustellenanlieferungen erfolgt die Entladung über Kran. Auf allen Versand-/und Lieferpapieren ist zwingend die Bestellnummer, Projektnummer bzw. Kommission anzugeben.

2.

Die von der RK GmbH in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum ist für den Verkäufer verbindlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, der RK GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen.

3.

Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen der RK GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht die RK GmbH Schadenersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

V. Gewährleistung/Haftung

1.

RK GmbH ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn die RK GmbH sie innerhalb von fünf Arbeitstagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.

2.

Der RK GmbH stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber der RK GmbH im gesetzlichen Umfang. Die RK GmbH ist bei Gefahr im Verzug oder hoher Dringlichkeit berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst zu beseitigen.

3.

Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.

Sollten aufgrund des Verschuldens des Verkäufers der RK GmbH interne oder externe Kosten zur Fehlersuche bzw. Fehlerbehebung entstehen, wird der Verkäufer der RK GmbH diese erstatten. Für RK GmbH Mitarbeiter wird hierbei pro Stunde angenommen:
    Abbund:    76 €
    Fertigung: 72 €
    Montage:  76 €
    AV/PL:      87 €

VI. Haftung des Verkäufers/Versicherungsschutz

1.

Wird die RK GmbH aufgrund eines Produktschadens, fürden der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz inAnspruch genommen, hat der Verkäufer die RK GmbH auf erstes Anfordern von allenAnsprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüchefreizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- undOrganisationsbereich gesetzt hat.

2.

Muss die RK GmbH aufgrund eines Schadensfallsi.S.v. Abschnitt VI Ziff. 1 eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäuferverpflichtet, der RK GmbH alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder imZusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Die RK GmbHwird, soweit es möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über denInhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zurStellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der RK GmbH bleibenhiervon unberührt.

3.

Der Verkäufer ist verpflichtet, eineProdukthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemesseneDeckungssumme pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu halten.Weitergehende gesetzliche Ansprüche der RK GmbH bleiben hiervon unberührt.

4.

Wird die RK GmbH von dritter Seite in     Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches     Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, die RK     GmbH auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen,     einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, welche die RK GmbH im     Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr     entstanden sind, es sei denn, der Verkäufer hat nicht schuldhaft     gehandelt. Die RK GmbH ist nicht berechtigt, ohne schriftliche     Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des Dritten anzuerkennen     und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche     abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36     Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

VII. Geheimhaltung/Eigentumsvorbehalt

1.

Alle von der RK GmbH erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum der RK GmbH. Der Verkäufer darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung durch die RK GmbH außerhalb dieses Vertrages verwerten und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an die RK GmbH zurückzugeben.

VIII. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

1.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und der RK GmbH ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der RK GmbH, soweit der Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.

2.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

IX. Salvatorische Klausel

1.

Sollten einzelne Bestimmungen diese Einkaufsbedingungen nichtig sein oder werden bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

KURZ Holzbau
Ohmstraße 2
92521 Schwarzenfeld
Montag - Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
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